Führerscheinklassen bei der Fahrschule Krupp Düsseldorf
Die Fahrschule Krupp bildet seit 1979 in Düsseldorf aus – an zwei zentralen Standorten in Oberbilk und Friedrichstadt. Wir bieten alle gängigen Führerscheinklassen für PKW und Motorrad an: von Klasse B für den Alltag bis hin zu Klasse A für das große Motorrad. Unser erfahrenes Team begleitet euch von der ersten Theoriestunde bis zur bestandenen Prüfung beim TÜV.
Klasse B, B197 – Führerschein PKW
Die Klasse B ist der Standardführerschein für PKW und leichte Nutzfahrzeuge bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse. Mit Klasse B dürft ihr außerdem Anhänger bis 750 kg ziehen – für schwerere Anhänger ist die Erweiterung BE erforderlich. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre; mit dem begleiteten Fahren BF17 ist die Prüfung bereits ab 17 Jahren möglich, sofern ein qualifizierter Begleiter vorhanden ist.
Die Ausbildung umfasst mindestens 14 Unterrichtseinheiten Theorie (12x Grundstoff + 2x Zusatzstoff) sowie Pflichtfahrten: Überlandfahrt (mindestens 5 Fahrstunden), Autobahnfahrt (mindestens 4 Fahrstunden) und Nachtfahrt (mindestens 3 Fahrstunden).
Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)
Mit dem Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) können Jugendliche die Führerscheinprüfung bereits mit 17 Jahren ablegen und bis zum 18. Geburtstag Fahrerfahrung mit einer qualifizierten Begleitperson sammeln. Studien zeigen, dass BF17-Absolventen im ersten selbstständigen Fahrtjahr deutlich seltener in Unfälle verwickelt sind als klassische Führerscheinneuinhaber und -innen – die früh gesammelte Praxis macht den Unterschied.
Die Ausbildung läuft identisch wie beim regulären Führerschein Klasse B. Für die Begleitperson gelten folgende Voraussetzungen: mindestens 30 Jahre alt, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B und maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister Flensburg. Nach dem 18. Geburtstag und dem Erhalt des Führerscheins per Post erlischt die Begleitpflicht automatisch – ohne weitere Prüfung oder Antrag.
Klasse BE – PKW mit Anhänger
Mit der Klasse BE dürft ihr einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg an ein Zugfahrzeug der Klasse B und B197 koppeln – also schwere Wohnwagen, Pferdeanhänger oder Bootstrailer. Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B. Die Ausbildung besteht aus einer praktischen Prüfung mit Anhänger, in der u. a. das Rückwärtseinparken mit Anhänger geprüft wird.
Klasse A – Motorrad unbeschränkt
Mit der Klasse A dürft ihr Motorräder jeder Hubraum- und Leistungsklasse fahren. Es gibt zwei Wege: Direkteinstieg ab 24 Jahren (ohne Vorbesitz) oder nach 2 Jahren Besitz der Klasse A2 (dann bereits ab 20 Jahren und mit Erleichterungsprüfung). Wir bilden auf der Kawasaki ER 6N aus – ein ausgewogenes Mittelklasse-Motorrad, das sich hervorragend für die Grundausbildung und die Prüfung eignet.
Der Theorieunterricht für Motorrad ist weitgehend identisch mit dem PKW-Führerschein. Wer beide Klassen gleichzeitig anstrebt, kann die Theorieeinheiten kombinieren und spart Zeit und Kosten.
Klasse A2 – Motorrad bis 35 kW
Klasse A2 richtet sich an alle ab 18 Jahren, die mit dem Motorradfahren beginnen möchten. Zugelassen sind Fahrzeuge mit einer Motorleistung von maximal 35 kW (ca. 47 PS) und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,2 kW/kg.
Nach 2 Jahren A2 kann direkt zur Klasse A (unbeschränkt) aufgestiegen werden – mit einer vereinfachten Prüfung, die nur aus einer praktischen Prüfungsfahrt besteht (keine erneute Theorieprüfung). Wer früh einsteigt, kann diesen Weg gut planen.
Klasse A1 – Leichtkraftrad 125 ccm
Ab 16 Jahren ist der Führerschein Klasse A1 möglich. Er berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 ccm Hubraum und maximal 15 PS (11 kW). Die Ausbildung läuft wie bei den anderen Motorradklassen: Theorie, Fahrsicherheitstraining, Grundfahrübungen und Prüfungsfahrt im Straßenverkehr.
Besonderheit: Wer als PKW-Fahrer mit Klasse B bereits 5 Jahre Fahrpraxis hat, mindestens 25 Jahre alt ist, kann über das vereinfachte Verfahren "B196" Leichtkrafträder bis 125 ccm ohne separate Prüfung fahren - in der Fahrschule werden 10 Fahrstunden sowie 4 Theorieunterrichte absolviert, es wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die Führerscheinstelle trägt dann die Erweiterung in den Führerschein ein. Diese Erweiterung ist in Deutschland gültig.
Theoriestunden an beiden Standorten
Der Theorieunterricht findet insgesamt sieben Mal pro Woche statt, verteilt auf beide Standorte:
- Dienstags und donnerstags: 19:00–20:30 Uhr (Standort Friedrichstadt)
- Dienstags und freitags: 10:30–12:00 Uhr (Standort Friedrichstadt)
- Montags, mittwochs und freitags: 19:00–20:30 Uhr (Standort Oberbilk)
Eine Voranmeldung für den Theorieunterricht ist nicht nötig – ihr könnt jederzeit einsteigen. Der Grundstoff umfasst 12 Einheiten, der Zusatzstoff je nach Klasse weitere 2–4 Einheiten.
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Ihr habt Fragen zu einer bestimmten Klasse oder möchtet direkt mit der Ausbildung beginnen? Kommt einfach zu unseren Bürozeiten vorbei oder meldet euch telefonisch:
- Hauptstelle Oberbilk: 0211 776092 – Mo–Fr 09:00–12:00 und 16:00–19:00 Uhr
- Zweigstelle Friedrichstadt: 0211 347858 – Mi 09:00–12:00 und Mo–Fr 16:00–19:00 Uhr